Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KLAR.Raum Entrümpelung · Philip Eger · Steisslingerstr. 4, 78244 Singen

Stand: Februar 2025

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Vertragstyp

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen KLAR.Raum Entrümpelung (Inhaber: Philip Eger), Steisslingerstr. 4, 78244 Singen, Deutschland, als Auftragnehmer und Kunden als Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas Abweichendes vereinbart wird.

(2) Die Leistungen bestehen in Räumungen, Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Demontagen und der ordnungsgemäßen Entsorgung einschließlich besenreiner Übergabe, soweit vereinbart.

(3) Die Verträge sind in der Regel Werkverträge mit geschuldetem Erfolg, insbesondere vollständiger Räumung der definierten Bereiche und besenreiner Zustand, sofern dies in der Leistungsbeschreibung vereinbart ist.

(4) "Besenrein" bedeutet frei von losen Gegenständen und groben Verschmutzungen ohne Grundreinigungs- oder Instandsetzungsleistungen, sofern nicht ausdrücklich zusätzlich beauftragt.

(5) Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, deren Geltung wird in Textform anerkannt.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Textform

(1) Nach kostenloser Besichtigung oder ausreichender Remote-Dokumentation erhält der Auftraggeber ein schriftliches Festpreisangebot mit detaillierter Leistungsbeschreibung und Entsorgungsfraktionen.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform zustande, wobei Änderungen und Ergänzungen zur Wirksamkeit die Textform erfordern.

(3) Termine sind verbindlich nach Bestätigung durch den Auftragnehmer, wobei behördliche Auflagen, Entsorgerkapazitäten und Verkehrssicherungsanforderungen zu berücksichtigen sind.

§ 3 Leistungsbeschreibung und Dokumentation

(1) Der konkrete Leistungsumfang, zu räumende Bereiche, Demontagen, Entsorgungsfraktionen, Gefahrenstoffe und auszuschließende Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung genau bezeichnet.

(2) Vor Beginn erfolgt eine gemeinsame Begehung oder abgestimmte Remote-Belege zur Markierung der Kategorien "Behalten", "Entsorgen" und "Unklar", ergänzt um eine Fotodokumentation "vorher".

(3) Nach Abschluss erfolgt eine Abnahme mit Abnahmeprotokoll und Fotodokumentation "nachher", wobei erkennbare Mängel zu rügen sind und Nachbesserung vorrangig erfolgt.

(4) Der Auftragnehmer führt auf Wunsch Entsorgungsnachweise bzw. Wiegescheine nach Fraktionen und benennt eingesetzte zertifizierte Entsorgungspartner.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber sichert zu, verfügungsberechtigt zu sein oder eine entsprechende Vollmacht zu besitzen und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter aus fehlender Berechtigung frei.

(2) Der Auftraggeber sorgt für zugängliche Wege, Park- und Ladezonen, Strom und die ordnungsgemäße Trennung von Wasser-, Strom- und Gasanschlüssen, soweit nicht ausdrücklich als Leistung beauftragt.

(3) Gefährliche Abfälle und verbotene Gegenstände (u.a. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Öle, Batterien, Asbest, Waffen/Munition) sind vorab anzugeben und getrennt bereit zu halten, da hierfür besondere Anzeige-/Erlaubnispflichten gelten.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, persönliche Dokumente, Datenträger, Schlüssel, Bargeld, Schmuck und sonstige Wertsachen vor Leistungsbeginn zu sichern oder schriftlich als "zu behalten" zu markieren.

(5) Zusätzlicher Aufwand infolge fehlender Mitwirkung, Falschdeklarationen oder behördlicher Maßnahmen trägt der Auftraggeber, sofern er dies zu vertreten hat.

§ 5 Umgang mit Wert- und Erinnerungsgegenständen

Wichtiger Hinweis zu Wertsachen

KLAR.Raum legt besonderen Wert auf den sorgfältigen Umgang mit Ihren persönlichen Gegenständen. Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen:

(1) Es erfolgt keine pauschale Eigentumsübertragung am Hausrat und keine fingierte Dereliktion; versteckte Wertsachen werden weder kraft AGB angeeignet noch von einer pauschalen Freigabe erfasst.

(2) Offensichtlich werthaltige Gegenstände (z.B. markante Kunstwerke, hochwertige Elektrogeräte, Sammlerstücke) werden nur nach ausdrücklicher Freigabe fachgerecht verwertet oder auf Wunsch separat aussortiert.

(3) Versteckte oder überraschende Funde (z.B. Bargeld, Schmuck, Urkunden, Datenträger) werden gesichert, dokumentiert und dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt, wobei bis zur Klärung eine getrennte, sichere Verwahrung erfolgt.

(4) Erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Anzeige keine Abholung oder Weisung, kann der Auftragnehmer die Gegenstände gegen angemessene Verwahr- und Bearbeitungskosten im Namen des Auftraggebers verwerten oder einer gemeinnützigen Verwendung zuführen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(5) Unpfändbare Gegenstände und persönliche Dokumente werden dem Auftraggeber oder Berechtigten herausgegeben, soweit erreichbar, oder gesetzeskonform verwahrt.

§ 6 Gefahrstoffe, verbotene Gegenstände und Behörden

(1) Gefährliche Abfälle sind vom Auftragnehmer nur bei entsprechendem behördlichem Status und gesonderter Vereinbarung übernehmbar; andernfalls sind sie vom Auftraggeber ordnungsgemäß zu entsorgen.

(2) Verbotene Gegenstände (insbesondere Waffen, Munition, Betäubungsmittel) werden nicht übernommen und bei Auffinden unverzüglich den zuständigen Behörden übergeben.

(3) Kosten und Risiken aus unterlassener oder unzutreffender Deklaration trägt der Auftraggeber, sofern er dies zu vertreten hat.

§ 7 Entsorgung, Compliance und Nachweise

(1) Entsorgung erfolgt gesetzeskonform nach Kreislaufwirtschaftsrecht; der Auftragnehmer oder seine Partner erfüllen die Pflichten nach §§ 53/54 KrWG für den Transport von Abfällen.

(2) Bevorzugt werden zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe nach EfbV; Zertifikate können auf Anfrage vorgelegt werden.

(3) Der Auftragnehmer stellt auf Wunsch Entsorgungs- und Wiegenachweise nach Fraktionen bereit, sofern diese im Angebot vereinbart sind.

§ 8 Subunternehmer und Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer darf geeignete Subunternehmer einsetzen und bleibt für ordnungsgemäße Leistung verantwortlich.

(2) Soweit bei Termin- und Adressdaten oder Bilddokumentation personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien bei Erforderlichkeit eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

(3) Subunternehmer werden auf Datenschutz und Vertraulichkeit verpflichtet, und es werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen eingesetzt.

§ 9 Abnahme, Mängelrechte, Nachbesserung

(1) Nach Fertigstellung wird die Abnahme gemeinsam durchgeführt; erkennbare Mängel sind im Protokoll zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.

(2) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist; erst bei Fehlschlagen stehen gesetzliche Sekundärrechte zu.

(3) Die Vergütung wird mit Abnahme fällig, sofern vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist.

§ 10 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten Festpreise gemäß Angebot einschließlich Personal, Transport, Entsorgung und vereinbarter Dokumentation, sofern nicht ausdrücklich variable Positionen benannt sind.

(2) Zahlungen sind binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anders vereinbart; bei Verzug gelten die gesetzlichen Zinsen und Pauschalen.

(3) Abschlags- oder Anzahlungsvorbehalte können im Angebot vorgesehen werden, insbesondere bei größeren Projekten oder Vorleistungen.

§ 11 Terminabsage und Stornierung

(1) Der Auftraggeber kann in Textform stornieren; es gelten folgende pauschalierte Stornokosten, jeweils mit dem Recht des Auftraggebers zum Nachweis eines geringeren Schadens:

  • Bis 7 Tage vor Einsatz: 20% des Auftragswertes
  • 3–6 Tage vor Einsatz: 35% des Auftragswertes
  • Weniger als 48 Stunden: 60% des Auftragswertes
  • Am Einsatztag: 80% des Auftragswertes

(2) Der Auftragnehmer kann einen höheren konkreten Schaden geltend machen, wenn er diesen nachweist, etwa für verbindlich disponierte Entsorgungskapazitäten oder Sondergenehmigungen.

(3) Bei höherer Gewalt oder Unmöglichkeit ohne Verschulden werden Termine verschoben; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 12 Haftung und Versicherung

(1) Es gilt die gesetzliche Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unverändert.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für reine Vermögensfolgeschäden wie entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingende Haftungstatbestände entgegenstehen.

(4) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe und weist diese auf Verlangen nach.

§ 13 Widerruf für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das gesondert belehrt wird.

(2) Der Beginn der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers mit Hinweis auf das mögliche Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung.

§ 14 Vertraulichkeit

(1) Informationen, Fotos und Unterlagen, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen, werden vertraulich behandelt und nur zur Vertragsdurchführung genutzt, sofern nicht gesetzliche Pflichten entgegenstehen.

(2) Erfahrungswissen und nicht personenbezogene Erkenntnisse darf der Auftragnehmer weiter nutzen; personenbezogene Daten sind davon ausgenommen.

§ 15 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

(1) Hinweis auf die OS-Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr

(2) Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie vertragsrelevante Erklärungen bedürfen der Textform, soweit nicht strengere gesetzliche Formen gelten.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt, und die Parteien werden eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung vereinbaren.

Hinweise zur Compliance und Qualitätssicherung

KLAR.Raum arbeitet bevorzugt mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zusammen und beachtet die Pflichten nach §§ 53/54 KrWG, um einen rechtssicheren Abfalltransport und eine ordnungsgemäße Verwertung sicherzustellen.

Die differenzierte Wertsachenregelung, die Abnahme mit Fotoprotokoll und die transparenten Stornopauschalen folgen aktueller Rechtsprechung und AGB-Leitlinien zur Wirksamkeit und Transparenz.